Infos zur eAU

Seit ein paar Monaten nutzen wir bereits die eAU, die ab dem 01. Januar 2023 verpflichtend ist, an. Dies soll eine Erleichterung für Arbeitnehmer sein. Die relevanten Daten der Arbeitsunfähigkeit werden direkt zu der entsprechenden Krankenkasse des gesetzlich versicherten Patienten verschickt. In unserer Praxis bekommt jeder Arbeitnehmer einen Durchschlag für sich zum „Abheften“ und (noch übergangsweise) einen Beleg für den Arbeitgeber, was sich momentan als praktisch erwiesen hat. Privatversicherte bekommen weiterhin den Beleg für den Arbeitgeber.

Aufgrund häufiger Rückfragen: Sollt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlängert werden, darf auf der Folge-AU aus „datenschutzrechtlichen Gründen“ der erste Tag der AU nicht gedruckt werden…

Nur bei Störungen dieser „Telematik“ werden dann die drei Belege gedruckt.

Bild Quelle: Bundesregierung